BGH · 8. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 09.12.2020 – VIII ZR 118/19
VIII ZR 118/19 · 09.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.