BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 09.12.2020 – VIII ZR 118/19

VIII ZR 118/19 · 09.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 259 Abs 1 BGB§ 556 Abs 1 BGB§ 556 Abs 3 BGB
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