BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.05.2023 – VIII ZB 89/22

VIII ZB 89/22 · 16.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Amt des Prozesspflegers ist mit dem Verfahrenseintritt eines ordentlichen gesetzlichen Vertreters des Verfahrensbeteiligten beendet, ohne dass es einer gerichtlichen Aufhebung der Bestellung bedarf (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V ZB 128/19, WM 2021, 346 Rn. 21).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 57 ZPO§ 170 Abs 1 S 1 ZPO
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