BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 06.09.2022 – VIII ZB 24/21

VIII ZB 24/21 · 06.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zu den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn das Vorbringen zur Begründung eines - auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten - Wiedereinsetzungsantrags eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen das Fristversäumnis beruht, nicht enthält (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, FamRZ 2022, 1717).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 85 Abs 2 ZPO§ 233 S 1 ZPO§ 236 Abs 2 S 1 Halbs 1 ZPO§ 520 Abs 2 ZPO
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