BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.05.2023 – VIII ZB 16/22

VIII ZB 16/22 · 23.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Abweisung der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen auf Gewährung des Zutritts zur Mietwohnung und auf Duldung der Durchführung von Prüf- und Reparaturarbeiten (hier: vermuteter Rohrbruch) gerichteten Vollstreckungstitel.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 ZPO§ 511 Abs 2 Nr 1 ZPO§ 555a BGB
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