BGH · 8. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.05.2023 – VIII ZB 16/22
VIII ZB 16/22 · 23.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Abweisung der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen auf Gewährung des Zutritts zur Mietwohnung und auf Duldung der Durchführung von Prüf- und Reparaturarbeiten (hier: vermuteter Rohrbruch) gerichteten Vollstreckungstitel.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.