BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 30.01.2020 – VII ZR 33/19

VII ZR 33/19 · 30.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

§ 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichters auf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien. Dabei ist die angemessene Entschädigung im Ausgangspunkt an den auf die unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallenden Vergütungsanteilen einschließlich der Anteile für allgemeine Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn zu orientieren.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 642 Abs 2 BGB
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →