BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 02.07.2020 – VII ZB 46/19
VII ZB 46/19 · 02.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, durch Stichproben eine allgemeine Anweisung zur Ausgangskontrolle der Schriftsätze zu überwachen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die mit dieser Aufgabe betraute Bürokraft während ihrer langjährigen Tätigkeit noch nie eine Frist versäumt hatte und es sich um einen einmaligen Fehler handelte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.