BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 30.08.2023 – VII ZB 45/21
VII ZB 45/21 · 30.08.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wird die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO a.F. im Vollstreckungsstaat versagt, steht dies einer anschließenden Vollstreckung aus der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung im selben Vollstreckungsstaat nicht entgegen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 1084 ZPOArt 21 Abs 1 EGV 805/2004Art 34 Nr 2 EGV 44/2001 vom 22.12.2000Art 45 EGV 44/2001 vom 22.12.2000