BGH · 7. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 07.09.2022 – VII ZB 38/21
VII ZB 38/21 · 07.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Antrag des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht auf Konkretisierung der von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO zu erteilenden Auskunft in dem (Pfändungs- und) Überweisungsbeschluss oder einem diesen ergänzenden Beschluss ist unzulässig.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.