BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 07.09.2022 – VII ZB 38/21

VII ZB 38/21 · 07.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Antrag des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht auf Konkretisierung der von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO zu erteilenden Auskunft in dem (Pfändungs- und) Überweisungsbeschluss oder einem diesen ergänzenden Beschluss ist unzulässig.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 836 Abs 3 S 1 ZPO§ 836 Abs 3 S 2 ZPO
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