BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 04.06.2024 – VI ZR 374/23
VI ZR 374/23 · 04.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Pflicht, beim Überholen einer Kolonne im Falle einer sich auftuenden Lücke wegen des dann häufig zu gewärtigenden Querverkehrs besonders besonnen und rücksichtsvoll zu fahren und nicht auf die Einhaltung der eigenen Vorfahrt zu vertrauen (sog. Lückenrechtsprechung), besteht nicht im Fall des bloßen Vorbeifahrens an einem in zweiter Reihe vor einer Grundstückseinfahrt stehenden Lkw.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 17 Abs 1 StVG§ 17 Abs 2 StVG§ 1 Abs 2 StVO§ 9 Abs 5 StVO§ 10 S 1 StVO