BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.12.2022 – VI ZR 279/21
VI ZR 279/21 · 20.12.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Frage, wann das Handeln eines Rechtsanwalts als Vertreter des hauptbevollmächtigten Rechtsanwalts hinreichend deutlich erkennbar ist (hier: Verwendung des Briefkopfs des Hauptbevollmächtigten ohne zusätzlichen Hinweis auf Vertretungsverhältnis).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.