BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 25.04.2023 – VI ZR 111/22
VI ZR 111/22 · 25.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Bemessung des Werts der Beschwer des zur Unterlassung ansehensbeeinträchtigender Äußerungen verurteilten Beklagten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.