BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 25.04.2023 – VI ZR 111/22

VI ZR 111/22 · 25.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Bemessung des Werts der Beschwer des zur Unterlassung ansehensbeeinträchtigender Äußerungen verurteilten Beklagten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 ZPO§ 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
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