BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 08.03.2022 – VI ZB 78/21

VI ZB 78/21 · 08.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokumentes gehört es zu den nicht auf das Büropersonal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 85 Abs 2 ZPO§ 130a Abs 3 ZPO§ 233 S 1 ZPO§ 520 ZPO
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