BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 16.11.2021 – VI ZB 58/20
VI ZB 58/20 · 16.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Für die Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung einer Äußerung kommt es nicht nur auf deren Breitenwirkung, sondern auch auf die Wirkung der Äußerungen auf den Kläger selbst an.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.