BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 24.10.2023 – VI ZB 39/21

VI ZB 39/21 · 24.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn außergerichtlich als Nebenforderung geltend gemachte Ansprüche auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten den alleinigen Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens bilden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 15a Abs 2 Alt 3 RVG vom 30.07.2009Teil 3 Vorbem 3 Abs 4 S 1 RVG-VVTeil 3 Vorbem 3 Abs 4 S 4 RVG-VV
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