BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.04.2023 – VI ZB 36/22
VI ZB 36/22 · 18.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Frage, wann ein Rechtsanwalt von einer erfolgreichen Übermittlung eines Schriftsatzes mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) an das Gericht ausgehen darf.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.