BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 25.03.2022 – V ZR 92/21

V ZR 92/21 · 25.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft (Fortführung von Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 288/19, NZM 2021, 146).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 9a Abs 4 S 1 WoEigG vom 16.10.2020§ 10 Abs 8 S 1 WoEigG vom 26.03.2007
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