BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.03.2024 – V ZR 87/23

V ZR 87/23 · 22.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme, muss nicht zugleich eine entsprechende Regelung für alle künftigen gleich gelagerten Fälle beschlossen werden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 Rn. 17 ff.).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 16 Abs 2 S 2 Alt 1 WoEigG§ 19 Abs 2 Nr 2 WoEigG
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