BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 08.03.2024 – V ZR 80/23

V ZR 80/23 · 08.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 23 Abs 1 S 1 WoEigG§ 23 Abs 4 S 1 WoEigG§ 24 WoEigG
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