BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 27.11.2020 – V ZR 67/20

V ZR 67/20 · 27.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

§ 45 Abs. 1 WEG ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 43 Nr 2 WoEigG§ 45 Abs 1 WoEigG
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