BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 27.11.2020 – V ZR 67/20
V ZR 67/20 · 27.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
§ 45 Abs. 1 WEG ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 43 Nr 2 WoEigG§ 45 Abs 1 WoEigG