BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.09.2020 – V ZR 28/20

V ZR 28/20 · 18.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Recht, ein Grundstück „als Übergang zu benutzen“ berechtigt auch dazu, dieses mit einem Kraftfahrzeug zu überqueren; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich eine Beschränkung in eindeutiger Weise aus den bei der Auslegung der Grundbucheintragung berücksichtigungsfähigen Umstände ergibt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1018 Alt 1 BGB
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