BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 18.09.2020 – V ZR 28/20
V ZR 28/20 · 18.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Recht, ein Grundstück „als Übergang zu benutzen“ berechtigt auch dazu, dieses mit einem Kraftfahrzeug zu überqueren; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich eine Beschränkung in eindeutiger Weise aus den bei der Auslegung der Grundbucheintragung berücksichtigungsfähigen Umstände ergibt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.