BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 12.11.2021 – V ZR 271/20

V ZR 271/20 · 12.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine im Urteil nach § 255 Abs. 1 ZPO durch das Gericht bestimmte Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Zu der Festlegung eines früheren Fristbeginns ist das Gericht nicht befugt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 255 Abs 1 ZPO
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