BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 11.12.2020 – V ZR 268/19

V ZR 268/19 · 11.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit einem Kraftfahrzeug ausnahmsweise nicht voraus, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem der Kraftfahrzeugverkehr nach der planerischen Konzeption von den einzelnen Wohngrundstücken ferngehalten werden soll; ein Notwegrecht kann dann nicht verlangt werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 917 Abs 1 BGB
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