BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 15.06.2023 – V ZR 222/22

V ZR 222/22 · 15.06.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Beschließen die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme und wird der Beschluss angefochten, richtet sich das Gesamtinteresse nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Diese Grundsätze gelten auch für die Anfechtung eines Grundlagenbeschlusses über die Erhaltungsmaßnahme.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 49 Abs 1 GKG§ 49 Abs 2 GKG
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