BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 11.06.2021 – V ZR 215/20
V ZR 215/20 · 11.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 27 WoEigG vom 26.03.2007