BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 07.07.2023 – V ZR 210/22
V ZR 210/22 · 07.07.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.