BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 02.07.2020 – V ZR 2/20
V ZR 2/20 · 02.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers daran, eine bestimmte Art der Finanzierung einer baulichen Maßnahme zu verhindern, bemisst sich nach seinem Anteil an den aufzubringenden Kosten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 544 Abs 2 Nr 1 ZPO§ 16 Abs 2 WoEigG