BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.09.2024 – V ZR 195/23
V ZR 195/23 · 20.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 28 Abs 2 S 1 WoEigG