BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 24.03.2022 – V ZR 149/21
V ZR 149/21 · 24.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer; das gilt auch für einen gemäß § 49 GKG in der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung festgesetzten Streitwert.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.