BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 11.02.2021 – V ZR 137/20
V ZR 137/20 · 11.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zu der von dem Gesetz geforderten eigenverantwortlichen Prüfung des Inhalts der Berufungsbegründungsschrift durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.