BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 11.02.2021 – V ZR 137/20

V ZR 137/20 · 11.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zu der von dem Gesetz geforderten eigenverantwortlichen Prüfung des Inhalts der Berufungsbegründungsschrift durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 78 Abs 1 ZPO§ 520 Abs 3 ZPO
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