BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 24.04.2026 – V ZR 124/25
V ZR 124/25 · 24.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Das Gericht darf dem Kläger bei unklaren oder unvollständigen Wertangaben in der Klageschrift aufgeben, seine Angaben zu präzisieren, bevor es den Wert für die Gerichtsgebühren vorläufig festsetzt. 2. Zur Nachfrageobliegenheit des Klägers bei ausbleibender Vorschussanforderung.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.