BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 27.04.2023 – V ZR 118/22
V ZR 118/22 · 27.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die beklagte Partei, deren Beschwer aus einer Verurteilung nicht dem Streitwert der Klage entspricht, ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehindert, sich zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Rechtsmittelbeschwer auf neues Vorbringen zu stützen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.