BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 27.04.2023 – V ZR 118/22

V ZR 118/22 · 27.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die beklagte Partei, deren Beschwer aus einer Verurteilung nicht dem Streitwert der Klage entspricht, ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehindert, sich zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Rechtsmittelbeschwer auf neues Vorbringen zu stützen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 511 Abs 2 Nr 1 ZPO§ 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
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