BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 24.01.2020 – V ZR 110/19
V ZR 110/19 · 24.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 24 Abs 4 S 2 WoEigG§ 26 Abs 1 WoEigG