BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 24.01.2020 – V ZR 110/19

V ZR 110/19 · 24.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 24 Abs 4 S 2 WoEigG§ 26 Abs 1 WoEigG
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →