BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 20.07.2026 – V ZB 90/25
V ZB 90/25 · 20.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit 1.000 €.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.