BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 22.02.2024 – V ZB 65/22
V ZB 65/22 · 22.02.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Anwendung des Bewertungsprivilegs des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GNotKG steht eine Verpachtung des übergebenen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Pachtverhältnis mit einem nahen Familienangehörigen (hier: Ehemann) begründet wird und der Erwerber den Betrieb mit dem Pächter in Arbeitsteilung gemeinschaftlich bewirtschaftet.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 48 Abs 1 S 1 Nr 1 GNotKG