BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.02.2024 – V ZB 65/22

V ZB 65/22 · 22.02.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Anwendung des Bewertungsprivilegs des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GNotKG steht eine Verpachtung des übergebenen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Pachtverhältnis mit einem nahen Familienangehörigen (hier: Ehemann) begründet wird und der Erwerber den Betrieb mit dem Pächter in Arbeitsteilung gemeinschaftlich bewirtschaftet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 48 Abs 1 S 1 Nr 1 GNotKG
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