BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 07.11.2024 – V ZB 6/24

V ZB 6/24 · 07.11.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Grundbuchberichtigungsantrags, der auf die ursprüngliche Unrichtigkeit einer unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs stehenden Eintragung gestützt wird, ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO unzulässig.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 22 GBO§ 71 Abs 2 S 1 GBO§ 44 Abs 2 S 1 BeurkG
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