BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.11.2020 – V ZB 59/20
V ZB 59/20 · 19.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn zwischen dem Ehegatten des abgelehnten Richters und einer Prozesspartei eine enge bzw. langjährige Freundschaft besteht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.