BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 29.01.2026 – V ZB 39/25

V ZB 39/25 · 29.01.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger erreichen möchte, dass ein Abrechnungsbeschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch das Gericht ersetzt wird, bemisst sich die Beschwer des Klägers nach seinem Anteil am Nennbetrag der von ihm für zutreffend erachteten Jahresabrechnung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, NJW 2024, 761 Rn. 8).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 28 Abs 2 S 1 WoEigG§ 44 Abs 1 S 2 WoEigG§ 511 Abs 2 Nr 1 ZPO vom 07.10.2024
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