BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 09.07.2026 – V ZB 37/25
V ZB 37/25 · 09.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Streit über die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer steht stets in einem inneren Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten als Wohnungseigentümer und ist eine Wohnungseigentumssache.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 43 Abs 2 Nr 1 WoEigG§ 72 Abs 2 S 1 GVG