BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 26.01.2023 – V ZB 37/21
V ZB 37/21 · 26.01.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wird ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid durch eine rückwirkende Satzung geheilt, tritt die für die Ermittlung der Vier-Jahres-Frist des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG maßgebende Fälligkeit rückwirkend ein; ist der Bescheid nicht vor, sondern nach dem rückwirkenden Inkrafttreten der Satzung erlassen worden, richtet sich der Eintritt der Fälligkeit nach den Vorgaben des Bescheids.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 10 Abs 1 Nr 3 ZVG