BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.06.2022 – V ZB 32/21
V ZB 32/21 · 23.06.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Vereinigen sich die Miteigentumsanteile an einem Grundstück in der Hand eines Eigentümers und wird ein Anspruch des Übertragenden auf Rückübereignung eines Miteigentumsanteils durch Vormerkung gesichert, kommt eine Teilungsversteigerung des Grundstücks in analoger Anwendung von § 180 Abs. 1 ZVG nicht in Betracht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 180 Abs 1 ZVG