BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 12.11.2020 – V ZB 32/20

V ZB 32/20 · 12.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Sind mehrere Streitgenossen erstinstanzlich unterlegen und legt ihr Anwalt Berufung ein, ohne innerhalb der Berufungsfrist anzugeben, wer Rechtsmittelkläger ist, kann die erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelführers nicht allein aus dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil gewonnen werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 519 Abs 2 ZPO
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