BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 27.05.2021 – V ZB 152/18
V ZB 152/18 · 27.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
§ 19 Abs. 2 ZwVwV begründet nur ein Recht, aber keine Pflicht des Zwangsverwalters, nach Zeitaufwand abzurechnen, wenn seine Vergütung nach § 18 ZwVwV offensichtlich unangemessen ist; die Vorschrift stellt daher keine Grundlage für eine über § 18 Abs. 2 ZwVwV hinausgehende Kürzung der Vergütung dar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 152a ZVG§ 18 Abs 1 ZwVwV§ 18 Abs 2 ZwVwV§ 19 Abs 2 ZwVwV