BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 27.08.2024 – StB 54/24

StB 54/24 · 27.08.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei Spionage und geheimdienstlichen Gewaltakten nicht; § 20 Abs. 2 Satz 2 GVG steht dem nicht entgegen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 20 Abs 2 S 1 GVG§ 20 Abs 2 S 2 GVG§ 99 Abs 1 Nr 1 StGB
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →