BGH · 3. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 12.11.2020 – StB 34/20
StB 34/20 · 12.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zur Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel ist nach Anklageerhebung ausschließlich der Vorsitzende des erkennenden Gerichts zuständig; nicht erledigte Beschwerden gegen insoweit ergangene Beschlüsse des Ermittlungsrichters sind ihm deshalb zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.