BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 12.11.2020 – StB 34/20

StB 34/20 · 12.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel ist nach Anklageerhebung ausschließlich der Vorsitzende des erkennenden Gerichts zuständig; nicht erledigte Beschwerden gegen insoweit ergangene Beschlüsse des Ermittlungsrichters sind ihm deshalb zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 142 Abs 3 Nr 3 StPO
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