BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 21.04.2021 – StB 17/21

StB 17/21 · 21.04.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers rechtskräftig abgelehnt worden, kann er einen neuerlichen inhaltsgleichen Antrag und die sofortige Beschwerde gegen dessen Ablehnung grundsätzlich nicht erfolgreich auf Umstände stützen, die bereits Gegenstand der Erstentscheidung waren, sondern nur auf solche, die sich aufgrund einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergeben haben.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 142 Abs 7 S 1 StPO§ 144 Abs 1 StPO§ 304 Abs 4 S 2 Halbs 2 Nr 1 StPO
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