BGH · Dienstgericht des Bundes

BGH, Urteil v. 16.05.2023 – RiZ (R) 1/19, RiZ (R) 2/19

RiZ (R) 1/19, RiZ (R) 2/19 · 16.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine turnusmäßige oder anlassbezogene Geschäftsprüfung verletzt die richterliche Unabhängigkeit erst dann, wenn sie einen unzulässigen Erledigungsdruck ausübt oder auf eine direkte oder indirekte Weisung oder psychische Einflussnahme hinausläuft, wie der Richter künftig verfahren oder entscheiden soll. Das gilt auch für die Art und Weise, wie der Richter seine Leitungsfunktion als Vorsitzender eines Spruchkörpers ausübt. Maßgebend ist dabei der objektive Eindruck, den die Maßnahme erweckt (Anschluss an BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ (R) 3/15, juris).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 26 Abs 3 DRiG
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