BGH · Senat für Notarsachen
BGH, Beschluss v. 06.07.2026 – NotZ (Brfg) 6/25
NotZ (Brfg) 6/25 · 06.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Voraussetzung einer örtlichen Wartezeit von nunmehr mindestens zwei Jahren ununterbrochener rechtsanwaltlicher Tätigkeit in dem vorgesehenen Amtsbereich vor Bestellung zum Anwaltsnotar ist auch in Ansehung der im Zuge der Digitalisierung veränderten Arbeitsbedingungen und einer überregionalen rechtsanwaltlichen Tätigkeit zu beachten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 5b Abs 1 S 1 Nr 2 BNotO