BGH · Senat für Notarsachen

BGH, Beschluss v. 06.07.2026 – NotZ (Brfg) 5/25

NotZ (Brfg) 5/25 · 06.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines zwingenden, die allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren rechtsanwaltlicher Tätigkeit vor Bestellung zum Anwaltsnotar abkürzenden Bedarfs.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 5b Abs 1 S 1 Nr 1 BNotO
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