BGH · Senat für Notarsachen
BGH, Beschluss v. 06.07.2026 – NotZ (Brfg) 5/25
NotZ (Brfg) 5/25 · 06.07.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines zwingenden, die allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren rechtsanwaltlicher Tätigkeit vor Bestellung zum Anwaltsnotar abkürzenden Bedarfs.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 5b Abs 1 S 1 Nr 1 BNotO