BGH · Senat für Notarsachen

BGH, Beschluss v. 16.11.2020 – Notz (Brfg) 5/20

Notz (Brfg) 5/20 · 16.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. § 18 Abs. 2 NotFV stellt eine Ausschlussfrist dar. 2. Zu der Bedeutung der Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die Grundzüge eines Rechtsgebiets und zur Rechtmäßigkeit von Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen Fachprüfung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 7a BNotO§§ 7aff BNotO§ 5 Abs 1 Nr 2 NotFV§ 18 Abs 2 NotFV
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