BGH · Senat für Notarsachen
BGH, Beschluss v. 04.03.2024 – Notz (Brfg) 2/23
Notz (Brfg) 2/23 · 04.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ist in der notariellen Fachprüfung eine Aufsichtsarbeit wegen eines Bewertungsfehlers des Prüfers neu zu bewerten, ist die Neubewertung aus Gründen der Chancengleichheit in der Regel durch die ursprünglichen Prüfer vorzunehmen, soweit diese nicht als befangen anzusehen sind. Allein der Umstand, dass einem Prüfer ein Bewertungsfehler angelastet wird, ist dabei nicht geeignet, die Unvoreingenommenheit des Prüfers in Frage zu stellen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 6 B 1/16, juris Rn. 19 f.).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 7a BNotO§ 7b BNotO